Wir prüfen für Sie:

Prüfung nach BGR 500 (UVV-Prüfung)

Ein wichtiges Element der Instandhaltung von Hubarbeitsbühnen ist die vorgeschriebene regelmäßige Sicherheitsprüfung, die vielen als Sachkundigenprüfung oder UVV-Prüfung bekannt ist.

Alle Maschinen sowie Elektrogeräte, die in einem Unternehmen eingesetzt werden, sind regelmäßig (einmal Jährlich) zu überprüfen, dieser Grundsatz gilt auch für Hubarbeitsbühnen, verbaute Elektrogeräte und PSA gegen Absturz.

Durch ständige Weiterbildung, können wir diese Prüfungen im Rahmen der Vorschriften und Verordnungen schnell, zuverlässig und effizient für Sie durchführen.

Unser Leistungsspektrum:

  • Hubarbeitsbühnen nach BGG 945/4.1 oder BGR 500/2.9
  • Flurförderfahrzeuge nach BGV D27
  • elektrische Geräte nach DIN/VDE 701 / 702
  • NEU – Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV) (ehemals auch Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten in Servicewerkstätten für HV-eigensichere Fahrzeuge)
  • Sachkundiger für PSA gegen Absturz gem. DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906)